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Rahmenausschreibung 2010

für die Stoppelfeldcross - Meisterschaft

des NAVC - Landesverband Nord

________________________________________________

 

1.    Veranstaltung

Der NAVC-Landesverband Nord veranstaltet im Jahr 2010 nachfol­gend aufgeführte Stoppelfeldcross - Meisterschaftsläufe.

Von diesen Meisterschaftsläufen wird eine Gesamtwertung erstellt, wobei alle erfahrenen Punkte – unter Abzug eines Streichergeb­nisses - zur Wertung herangezogen werden.

Jeder Meisterschaftslauf ist eine eigenständige Veranstaltung unter der Verantwortung des jeweiligen Veranstalters.

In der Stoppel Cross - Meisterschaft des NAVC-LV Nord kommen für mind. 2 % der Gesamtstarter pro Klasse mit NAVC Mitgliedschaft Pokale zur Vergabe, jedoch mindestens 3 und bei den Mannschaf­ten auch 3 Pokale.

Der LV Meister wird aus den Teilnehmenden Klassen ermittelt.

Weitere Bestimmungen siehe besondere Satzung des NAVC-Landesverband Nord

Die LV-Meisterehrung findet auf dem Stoppelfeldball am 06. Novem­ber 2010 beim LV Nord statt.

Bei den folgenden Veranstaltungen handelt es sich um Geländeren­nen. Sie werden nach den Richtlinien dieser Ausschreibung und den evtl. zu erlassenden Durchführungsbestimmungen des Veranstalters durchgeführt.

Die Veranstaltungen müssen von der DAM und der NAVC-Sportab­teilung genehmigt und mit einer Registernummer eingetragen sein.

Die Erfolge der Teilnehmer mit gültigem DAM-Sportfahrerausweis werden für das NAVC-Sportabzeichen gewertet.


 

2.    Veranstaltungstermine und Veranstalter

18.04.2010          Stoppelcross Zebra Team

16.05.2010          Stoppelcross MC-Elm

29./30.05.2010    Stoppelcross Birkenring Hoope

08.08.2010          ACC Kirchwistedt (unter Vorbehalt)

15.08.2010          Stoppelcross FAC

29.08.2010          Stoppelcross MSG Spreckens

11./12.09.2010    MCBJ Hellingst (unter Vorbehalt)

26.09.2010          MSG Geestequelle

06.11.2010          Stoppelfeldball LV Nord / Haase Bremervörde

3.    Aufgaben und Durchführung

Die Rennstrecke wird in drei Läufen, zu je 3 bis 5 Runden durchfah­ren. Es werden max. 5 Fahrzeuge durch Ampelsignal gestartet. Alle 3 Läufe gelten als Wertungslauf. Der Start erfolgt jeweils stehend, das Ziel ist fliegend zu durchfahren. Bei den Wertungsläufen müs­sen die Teilnehmer den abgesteckten Parcours durchfahren. Die Streckenlänge muss mindestens 400 Meter und maximal 1.000 Meter betragen und sollte im Uhrzeigersinn befahren werden. Bei nicht funktionierender Ampelanlage erfolgt ein Flaggenstart.

Die Anzahl der Runden entscheidet der Veranstalter.

4.    Klasseneinteilung

Allgemeine Bestimmungen:

Alle teilnehmenden Fahrzeuge der Klasse J, S, A, B, C, D müssen eine vollständige selbsttragende Karosserie inkl. Kotflügel besitzen und in Antrieb, Einbauort des Motors und Bremse der Fahrzeugserie entsprechen. Der Motor ist freigestellt, muss aber vom gleichen Her­steller sein.

Motorradmotoren sind nur in den Klassen F und G zulässig.

Allradfahrzeuge sind nur in den Klassen D und G zugelassen.


 

In der Klasse D ist der Antrieb und der Motor freigestellt. Die Original Achse muss erhalten oder vom gleichen Hersteller sein.

Eine durch Motorinstandsetzung entstandene Hubraumabweichung bis zu 2 % ist zulässig.

Rotationskolbenmotoren, die ihren Ursprung im NSU-Wankel Prinzip haben, werden mit dem Multiplikator 2 auf das Kammervolumen be­legt. Turbomotoren werden mit 1,7 multipliziert.

Um eine Klasse zu bilden, müssen mindestens 3 Fahrzeuge in der betreffenden Klasse starten. Klassen mit weniger als 3 Startern wer­den automatisch mit der nächst höheren Klasse zusammengelegt.

Klasse J:         Die Fahrzeuge müssen der Klasse S entsprechen.

Klasse S:        Serienfahrzeuge bis 1400ccm und 80PS

Bei diesen Fahrzeugen sind technische Änderungen grundsätzlich verboten. Ausnahmen:

1.  Alle geforderten Sicherheitseinrichtungen gem. Ausschreibung (Überrollkäfig, Notaus usw.)

2.  Das Entfernen von Scheiben, Scheinwerfern, Rückleuchten und der Innenausstattung aus Sicherheitsgründen (Das Armaturen­brett gehört nicht zur Innenausstattung).

Bei Unstimmigkeiten obliegt die Nachweispflicht über die Serien­mäßigkeit dem Fahrer.

Klasse A:        bis 1400 ccm

Klasse B:        1401 bis 1800 ccm

Klasse C:        ab 1801 ccm

Klasse D:        offene Klasse

Klasse E:        Eigenbaufahrzeuge die nicht der Serie entsprechen aber mit Serienachsen (keine Schwingen) ausgestattet sind und eine maximale Fahrzeugbreite von 170 cm nicht überschreiten.

Das Fahrzeug muss eine geschlossene Fahrgastzelle aus Blech und Metallgitter (laut den Allgemeinen Bestimmungen) aufweisen. Zwi­schen den Achsen 1 und 2 muss ein Zwischenfahrschutz und ein Auffahrschutz vorhanden sein. An den Achsen müssen Schutz­bleche mindestens bis zur Nabenmitte nach hinten angebracht sein.

Klasse F: wie Klasse E nur Antrieb und Fahrwerk ist freigestellt.

Klasse G: wie Klasse E und F nur mit Allrad Antrieb


 

5.    Nennungen

Nennungen können Online über die Internetseite www.navc-nord.de oder am Tag vor der Veranstaltung im Nennungsbüro abgegeben werden.

Nennungen müssen bis spätestens am Tag vor dem Rennen bis 19:30 Uhr erfolgen. Danach können keine Nennungen mehr ange­nommen werden.

Das Nenngeld ist Reuegeld, eine Rückzahlung erfolgt nur bei Ab­sage der Veranstaltung. Das Nenngeld ist spätestens bei der Papierabnahme im Nennbüro zu entrichten.

Das Nenngeld beträgt:           € 26,00

Für Mannschaften                  € 12,00

Für Teilnehmer mit NAVC Mitgliedschaft

Nenngeld:                               € 21,00

Für Teilnehmer mit gültigem DAM-Sportfahrerausweis

Nenngeld:                               € 13,00

Unvollständig ausgefüllte Nennungsformulare gelten als nicht abge­geben. Die Fahrtleitung ist berechtigt, Nennungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

Nenn- und teilnahmeberechtigt sind alle Kraftfahrer die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für Pkw sind. Für die Klasse J ist eine gültige Fahrerlaubnis. bzw. ein Prüfbescheinigung zum Führen eines Fahrzeugs notwendig. Die Klasse J ist verpflichtet an einem Fahrer­training teilzunehmen. Die Teilnehmer der Klasse J müssen im Ver­anstaltungsjahr 16. Jahre alt werden. Die Berechtigung in der Klasse J zu fahren endet wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat, je­doch erst am Ende des Veranstaltungsjahres. Bei Fahrern unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter im Nennbüro und während der gesamten Veranstaltung anwesend sein. Die Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht gestattet. Jedes Fahrzeug darf nur mit dem Fah­rer besetzt sein. Die Jugendklasse hat keine Berechtigung am Ge­samtsiegerlauf teilzunehmen.

Jeder Teilnehmer hat sich entsprechend früh an der Papier- und technischen Abnahme einzufinden.

Die Nennungsschlusszeit ist unbedingt einzuhalten.

6.    Startnummer und Fahrzeugnummer

Jeder Fahrer erhält eine Startnummer und jedes Fahrzeug erhält eine Fahrzeugnummer. Die Startnummer des Fahrers muss sich während des Rennens gut sichtbar am Fahrzeug befinden. Es darf sich nur die Nummern von einem Fahrer auf dem Fahrzeug befin­den. Nummern von anderen Fahrern dürfen nicht mehr zu sehen sein und müssen bei einem Fahrerwechsel entfernt bzw. ausge­tauscht werden. Die Startnummer muss sich auf einem Schild auf dem Fahrzeugdach befinden und mindestens eine DIN A4 Größe aufweisen. Die Startnummer muss von beiden Fahrzeugseiten gut lesbar auf weißem Hintergrund sein.

Zusätzlich muss sich die Fahrzeugnummer für die technischen Ab­nahme klein aber gut lesbar auf dem Fahrzeug befinden. In ca. DIN A5 Größe vorne links auf der Motorhaube.

Die Vergabe der Nummern erfolgt über das Internet (www.navc-nord.de) oder auf der Veranstaltung.

7.    Mannschaften

Es können Mannschaften, bestehend aus 3 oder 4 Teilnehmern, gemeldet werden. Jeder Teilnehmer kann jedoch nur für eine Mann­schaft gemeldet werden. Zur Wertung der Mannschaft werden die Ergebnisse der 3 besten Mannschaftsteilnehmer herangezogen. Die Mannschaftswertung erfolgt nach dem Punktesystem analog der LV-Meisterschaft. Eine Mannschaftswertung erfolgt vom Veranstalter nur, wenn mindestens 3 Mannschaften genannt wurden. Die Mann­schaftsnennung muss vom 1. Fahrer der Mannschaft vor dem Start abgegeben werden.

8.    Preise

In jeder Klasse erhalten 30 % der gestarteten Teilnehmer Pokale mindestens aber 3 pro Klasse. Einen Extrapokal erhält der Gesamt­sieger. Für mindestens 50 % der gestarteten Mannschaften wird ein Ehrenpreis ausgegeben.


 

9.    Wertung

Die Auswertung erfolgt durch Punktesystem (9, 7, 5, 3 1), 1. Platz = 9,  2. Platz = 7,   3. Platz = 5,  4. Platz = 3,  5. Platz = 1

Gewertet werden alle drei Wertungsläufe. Der Fahrer mit den meis­ten Punkten aus allen Wertungsläufe in seiner Klasse ist Klassen­sieger. Bei Punktgleichheit entscheidet die Wertigkeit der Läufe.

Die Mannschaft mit der höchsten Summe der Wertungspunkte ist Mannschaftssieger. Bei Punktegleichheit werden die Wertungs­punkte des 4. Mannschaftsteilnehmers berücksichtigt. Die weitere Platzierung ergibt sich aus der geringeren Summe der Wertungs­punkte.

Für die Ermittlung des Gesamtsiegers qualifizieren sich bei bis zu 6 Startern der Klassensieger, ab 7 Startern die 2 Erstplazierten.

Hierzu wird nur ein Wertungslauf von 5 Runden gefahren. Für den Gesamtsiegerlauf erhält der 1. Platz aus jeder Klasse 2 Punkte und der 2. Platz 1 Punkt für die LV Meisterschaft.

Die Fahrzeuge werden klassenweise aufgestellt mit folgenden Ab­ständen:

Abstand zwischen Klasse S bis C = 15m

Abstand zwischen Klasse C bis D = 20m

Abstand zwischen Klasse D bis E = 30m

Abstand zwischen Klasse E bis F = 50m

Abstand zwischen Klasse F bis G = 30m

Die Wertung zur LV-Meisterschaft erfolgt klassenweise. In der End­wertung der Meisterschaft wird nur die beste Klasse des Teilneh­mers berücksichtigt.

Die Punkte für das NAVC-Sportabzeichen werden nach den Verleih­bestimmungen des NAVC errechnet. Hierzu ist die eingereichte Er­gebnisliste des jeweiligen Veranstalters maßgebend.


 

10.  Fahrzeug- und Reifenbestimmungen

Neufahrzeuge werden nur mit Voranmeldung angenommen. Anmel­dung über folgende Handy-Nummer: 0152/22371125 „Doc“ Gerd Müller (Leiter der Technischen Abnahme).

Eine Differenzialsperre ist in den Klassen J, S, A, B, C u. E nicht er­laubt.

Die Scheiben sind zu entfernen und an Front-, Fahrer- und Beifah­rerseite durch Metallgitter (Maschengröße max. 20 x 20 mm; Draht­stärke min. 1 mm) zu versehen. Zusätzlich muss in der Mitte der Frontscheibe eine Strebe angebracht sein.

Ausnahme sind Frontscheiben aus Verbundglas mit entsprechender Kennung und davor angebrachten Metallgitter mit Mittelstrebe.

Alle Fahrzeuge müssen mit Original Hosenträgergurten ohne Auto­matikrolle ausgerüstet sein.

Alle Fahrzeuge müssen mit einem Überrollkäfig ausgerüstet sein. Dieser muss den Bauartbestimmungen des NAVC-LV Nord ent­sprechen.

Alle Fahrzeuge müssen mit einem Batterie-Hauptschalter ausge­rüstet sein, der sich von innen und außen betätigen lassen muss und deutlich gekennzeichnet ist. Er muss den gesamten Stromkreis unterbrechen und den Motor abschalten. Siehe Zeichnung am Ende der Ausschreibung.

Alle Fahrzeuge müssen mit einem Zweikreisbremssystem ausge­rüstet sein. Es muss auf alle Räder wirken und sie bei einer Voll­bremsung zum blockieren bringen.

Handventile oder Ventile die den Bremskreis zur Vorderachse unter­brechen sind nicht gestattet, Bremsleitungen dürfen nur ge­schraubte, gebördelte Verbindungen aufweisen.

Das Fahrzeug muss mit einer Abschleppvorrichtung (Öse mind. 5 cm Durchmesser) vorn und hinten ausgerüstet sein. Diese dürfen an der Karosserie von oben gesehen nicht hervorstehen. Die Öse muss farblich leicht erkennbar sein (leuchtend rot, gelb, grün oder ähn­liches).


 

Die Batterie muss mit einem zusätzlichen Metallbügel und mit einer Gummi- oder Kunststoffabdeckung gesichert werden.

Der Kühler und dessen Kapazität sind freigestellt, jedoch muss eine Schutzwand zum Sitz und Fahrer vorhanden sein.

Gilt nicht für Klasse „S“.

An der Antriebsachse muss ein wirkungsvoller Schmutzfängerange­bracht sein (siehe Zeichnung am Ende der Rahmenausschreibung).

Die serienmäßigen Kraftstofftanks dürfen entfernt werden und durch andere bzw. Selbstbauten ersetzt werden, sie müssen aber fest montiert und an einer ausreichend geschützten Stelle angebracht sein.

Stoßstangen an den Fahrzeugen müssen entweder der Serie (Klasse „S“ Pflicht) entsprechen (Kunststoff inkl. Träger), müssen vollständig sein oder komplett demontiert werden. Fahrzeuge die im Frontbereich empfindlich sind sollten innerhalb der Karosse Verstre­bungen bekommen ohne das etwas herausragt. Die Stoßstangen sind durch zusätzliche Befestigungen in Form von Schrauben gegen verlieren zu sichern. Fahrzeuge mit Heckmotoren dürfen innerhalb des Motorraumes verstärkt werden.

Alle Fahrzeuge müssen mit mindestens einem wirksamen Schall­dämpfer ausgerüstet sein. Die Auspuffanlagen, die im Innenraum verlegt worden sind, müssen bis min. 20 cm hinter der B-Säule kom­plett verkleidet sein.

Gilt nicht für Klasse „S“. In Klasse „S“ darf die serienmäßige Anbrin­gung der Auspuffanlage nicht verändert werden, jedoch kann die Auspuffanlage ab Hosenrohr hinsichtlich der Schalldämpfer verän­dert werden, es muss jedoch ein wirksamer Schalldämpfer vorhan­den sein.

Abgase nach hinten ableiten! Der Ausgang der Auspuffanlage muss sich mindestens hinter der B Säule unterhalb des Fensters und min­destens in einem Winkel von 45° nach hinten befinden. Bleche und Bögen außerhalb der Karosse sind unzulässig.

Gilt nicht für Klasse „S“.

Motornummern dürfen nicht unkenntlich gemacht oder in anderer Weise verändert werden.

Keine brennbaren Teile im und am Fahrzeug.

Es muss eine Staubleuchte und zwei Bremsleuchten in ausreichen­der Lichtstärke im Bereich der Heckscheibe montiert sein. Deren Farbe rot ist. Die Staubleuchte darf nur über den Notausschalter schaltbar sein.

Hauben sind durch Splinte gegen Öffnen während des Rennens zu sichern. Verschraubungen sind nicht zulässig. Des Weiteren muss die Originalverriegelung entfernt werden.

Reifenbestimmungen

Zugelassen sind nur noch folgende Reifen:

Reifen mit einer Profiltiefe von maximal 10 mm und maximal 12 mm Zwischenräume im Profil, gemessen min. 30 mm von der Außen­kante.

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, je nach Wetterlage und nach einer Fahrerbesprechung auch andere Reifenarten zuzu­lassen.

11.  Teilnehmer

Die Teilnehmer sind zum Tragen eines Schutzhelmes mit Visier bzw. Schutzbrille und einer Nackenschutz Halskrause verpflichtet. Es ist den ganzen Körper bedeckende Kleidung incl. Handschuhe zu tra­gen. Während der Dauer der Wertungsläufe sind die Sicherheits­gurte anzulegen und der Helm zu schließen.

Doppel- und Mehrfachstarts auf einem anderen Fahrzeug und in einer anderen Klasse sind zulässig. Pro Fahrzeug sind maximal 2 Starter zulässig. Fahrzeugwechsel sind nicht möglich.

Für alle Teilnehmer besteht absolutes Alkoholverbot


 

12.  Papierabnahme

Bei der Papierabnahme sind folgende Unterlagen unaufgefordert vorzulegen:

1.      vollständig ausgefüllte Nennung

2.      Führerschein des Teilnehmers

3.      NAVC Mitgliedskarte (nur bei Teilnehmer mit NAVC Mitglied­schaft)

4.      DAM-Sportfahrerausweis für das laufende Kalenderjahr (nur bei Teilnehmern mit DAM Ausweis)

5.      Fahrzeugpass mit Eintrag der technischen Abnahme

Teilnehmer, die diesen Aufforderungen nicht nachkommen, erhalten keine Startberechtigung oder werden nachträglich aus der Wertung genommen.

13.  Technische Abnahme

Die Teilnehmer haben sich zu den Abnahmezeiten mit ihrem Fahr­zeug sowie der kompletten Ausrüstung am Abnahmeplatz zur tech­nischen Abnahme einzufinden.

Die technische Abnahme wird ausschließlich am Tag vor dem Ren­nen von 17:00 - 19:30 Uhr durchgeführt. Ausnahmen sind die Ver­anstaltung in Grafel, wo der Beginn schon um 16:00 Uhr ist und Zweitagesveranstaltungen.

Die technische Abnahme überprüft die teilnehmenden Fahrzeuge hinsichtlich der vorgeschriebenen Sicherheitssysteme und –einrich­tungen. Die Überprüfung erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Übereinstimmung der Klassenzugehörigkeit gemäß den Angaben des Teilnehmers auf dem Nennungsformular. Außerdem werden be­sonders die Reifen, Bremsen und die Lenkung überprüft. Das Fahr­zeug muss nach Betätigung des Notaus-Schalters aus eigener Kraft wieder anspringen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich vor dem Start zu beheben. Eine erneute Vorführung des Fahrzeuges bei der Technischen Abnahme ist in solchen Fällen obligatorisch. Die Fahr­zeuge unterliegen nach der technischen Abnahme den Anweisun­gen des Veranstalters.


 

Wettbewerbsfahrzeuge, die durch Ihren Zustand eine Schädigung des Ansehens des Automobilsports darstellen, können bei der tech­nischen Abnahme zurückgewiesen werden.

Die Freigabe der Fahrzeuge zum Start erfolgt nur durch den Fahrt­leiter oder dessen Beauftragten. Nach einem technischen Ausfall oder Überschlag muss das Fahrzeug erneut der Technischen Ab­nahme vorgestellt werden.

Nach erfolgter technischer Abnahme erhält der Teilnehmer einen Vermerk im Fahrzeugpass, der ihn zum Start berechtigt.

14.  Startaufstellung

Nach Aufruf des Veranstalters sind die teilnehmenden Fahrzeuge der jeweiligen Klasse in einen dafür vorgesehenen Raum nebenein­ander aufzustellen. Nachdem alle Fahrzeuge nach entsprechender Anweisung aufgestellt sind, wird die Startreihenfolge der Fahrer durch das Los ermittelt. Dabei ist die Anwesenheit aller in der ent­sprechenden Klasse startenden Fahrer erforderlich. Anschließend haben sich alle Fahrer an die Anweisungen des zuständigen Sport­wartes zu halten.

15.  Erster Wertungslauf

Nach Aufruf der jeweiligen Startnummer durch den Strecken­sprecher begeben sich die Fahrer mit ihrem Fahrzeug zur Startauf­stellung. Dort warten sie mit laufendem Motor das Startzeichen ab. Die Startreihenfolge wird durch den Veranstalter bestimmt.

16.  Ziel, zweiter und dritter Wertungslauf

Das Ziel ist fliegend zu durchfahren. Danach ist die Geschwindigkeit sofort herabzusetzen und das Fahrzeug im Vorstart abzustellen. Der zweite Wertungslauf wird erst durchgeführt, wenn alle Teilnehmer der Klasse den ersten Wertungslauf absolviert haben. Die Start­reihenfolge zum 2. Wertungslauf ergibt sich aus den Platzierungen des 1. Wertungslaufes und zwar startet der Fahrer mit der niedrig­sten Punktzahl zuerst, die Anderen folgen entsprechend ihrer höhe­ren Punktezahl. Der 3. Wertungslauf ergibt sich aus den Ergebnis­sen des zweiten Laufes. Nach Beendigung des dritten Wertungs­laufes begibt sich der Fahrer mit seinem Fahrzeug in das Fahrer­lager.

Den Anweisungen des Sportkommissars, der als Beauftragter der DAM fungiert, ist ebenso wie dem Fahrtleiter, der technischen Ab­nahme und den ausgewiesenen Sportwarten unverzüglich Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen führen zum Wertungsausschluss!

Bei festgestellten Verstößen können die betreffenden Teilnehmer, unabhängig von einer behördlich oder gerichtlichen Bestrafung, sportdisziplinarisch vom DAM-Sportgericht zur Rechenschaft ge­zogen werden.

17.  Verwarnungen

Verwarnungen werden schriftlich vermerkt und über die gesamte Saison gezählt. Die Verwarnungen betreffen den Fahrer und nicht das Fahrzeug oder die Klasse, in der der Fahrer die Verwarnung er­halten hat. Bei Überschreiten einer gewissen Anzahl Verwarnungen erfolgt eine Konsequenz in Form einer Strafe. Verwarnungen müs­sen im Beisein der betroffenen Fahrer und dem Sportkommissar ausgesprochen werden.

Bei der 1. Verwarnung an einem Tag – Punktabzug für den Lauf (je­weilige Klasse)

Bei der 2. Verwarnung an einem Tag – Sperre für diese Veranstal­tung (alle Klassen)

Bei der 4. Verwarnung über die Saison – Sperre für den Rest der Saison (alle Klassen)

Ausgesprochene Verwarnungen werden veröffentlicht.

Unsportliches Verhalten oder verbale Bemerkungen können mit einer Geldstrafe von max. € 30,00 geahndet werden. Nichtbezahlen zieht den Ausschluss bis zur vollständigen Bezahlung nach sich. Die Entscheidung über eine etwaige Geldstrafe unterliegt den Sport­kommissaren, dem Leiter der Technischen Abnahme und/oder der Rennleitung. Die Einnahmen fließen in die Jugendarbeit.


 

18.  Proteste

Es sind grundsätzlich nur Proteste technischer Art zulässig.

Proteste sind schriftlich über den Fahrtleiter an den Sportkommissar mit Angabe der Zeit unter gleichzeitiger Zahlung der Protestgebühr von € 58,00 gegen Quittung einzureichen.

Die Behandlung von Protesten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DAM-Sportstatuten. Falls die Gründe des Protestes anerkannt werden, erfolgt die Rückzahlung der Protestgebühr in voller Höhe. Der im Protest unterliegende muss die evtl. entstehenden Kosten tragen. Der Sportkommissar kann gegebenenfalls eine Vorauszah­lung in angemessener Höhe festsetzen.

19.  Versicherung

Gemäß den Richtlinien der Erlaubnisbehörde ist es nach der StVO erforderlich, das sämtliche teilnehmenden Fahrzeuge folgenden Haftpflichtversicherungsschutz vorweisen: € 1.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. (Mindestens aber € 500.000,00 für Personenschäden pro Ereignis, € 150.000,00 für die einzelne Person, € 100.000,00 für Sach-, € 20.000,00 für Ver­mögensschäden). Da die bestehende Haft- sowie Kaskoversiche­rung während der Veranstaltung außer Kraft tritt, hat der Veranstal­ter unter Zugrundelegung dieser Ausschreibung eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung ist im Nenngeld enthalten.

In gleicher Höhe besteht eine Veranstalterhaftpflichtversicherung.

Haftpflichtansprüche, auf die gem. Absatz „Haftungsauschluss“ die­ser Ausschreibung verzichtet wurde, sind nicht mitversichert.

Der Veranstalter hat für die Teilnehmer ohne gültigen DAM-Sport­fahrerausweis eine Unfallversicherung abgeschlossen.

Für die Zuschauer hat der Veranstalter eine Zuschauer-Unfallver­sicherung mit den Deckungssummen € 15.000,00 Tod und € 30.000,00 Invalidität abgeschlossen.


 

20.  Haftungsausschluss

Der Veranstalter und die DAM übernehmen gegenüber den Teil­nehmern (Fahrer und Helfer) keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dieser Haftungsverzicht gilt insbesondere auch für Ansprüche aller Art gegen andere Teilnehmer der gleichen Veranstaltung. Die Teilnehmer (Fahrer und Helfer) sowie der Fahr­zeugeigentümer verzichten für sich und ihre Angehörigen durch Ab­gabe der Nennung für jeden im Zusammenhang mit dem Wettbe­werb erlittenen Unfall oder Schaden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen die DAM, deren Präsidium, Mitglieder, die DAM bildenden Clubs und deren Gliederung, sowie den Veranstal­ter, dessen Beauftragte, Sportwarte oder Helfer, Fahrer und Halter von Fahrzeugen, die an dem Wettbewerb teilnehmen, Behörden und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation in Verbin­dung stehen.

Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Angehörigen auf das Recht zur Anrufung der ordentlichen Gerichte. In den Verzicht sind auch die dem Verzichtenden gegenüber unterhaltspflichtigen Perso­nen einbezogen. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung an dem Wettbewerb teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrecht­liche Verantwortung für alle von ihnen, oder den von ihnen benutz­ten Fahrzeugen, verursachten Schäden, soweit kein Haftungsaus­schluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Sofern ein Teil­nehmer nicht Eigentümer des beim Wettbewerb benutzten Fahrzeu­ges ist, muss der Fahrzeugeigentümer auf der Nennung bestätigen, dass er die Bestimmungen der Ausschreibung (Art. Haftungsaus­schluss) anerkennt und mit der Teilnahme seines Fahrzeuges am Wettbewerb einverstanden ist.

Teilnehmer die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, über­nehmen

die Erfüllung aller deswegen entstehenden Ansprüche des Fahr­zeugeigentümers durch Abgabe der Nennung.


 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch den Wettbewerb zu verschieben oder abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzansprüche zu übernehmen.

Allgemeines

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zu dieser Ausschreibung Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Diese sind dann Bestand­teil der Ausschreibung. Die Auslegung der Ausschreibung obliegt nur dem Sportkommissar, der endgültig entscheidet.

Am Startplatz (auch Papierabnahmefahrzeug) befindet sich ein Aus­hang, an dem alle wichtigen Mitteilungen für die Teilnehmer ver­öffentlicht werden.

Den Teilnehmern wird zur Pflicht gemacht, den Inhalt der Veröffent­lichungen zur Kenntnis zu nehmen.

Diese Rahmenausschreibung wurde von der LV-Hauptversammlung und bei der Sportfahrertagung beschlossen.

Veranstalterrichtlinien

Diese Veranstalterrichtlinien sind Bestandteil der Ausschreibung des NAVC LV-Nord. Die hier aufgeführten Punkte sollen eine Vorgabe für die Durchführung der Stoppel Cross Rennveranstaltungen sein und vom jeweiligen Veranstalter bei der Durchführung der Veran­staltung so umgesetzt werden.

Vorgaben für die Strecke:

Bahnlänge mindestens 400 m und maximal 1.000 m

Bahnbreite mindestens 15 m

Abstand zwischen der Rennstrecke und den Zuschauern mindestens 30 m.

Für die Streckenbegrenzung dürfen keine Ölfässer verwendet werden.


 

Auf der Start/Ziel Gerade muss eine für die Fahrer sichtbare Markie­rung angebracht werden. Bis zu dieser Markierung darf nach dem Start kein Spurwechsel erfolgen.

Verwarnungen müssen im Beisein der betroffenen Fahrer und dem Sportkommissar ausgesprochen und dem Fahrer mitgeteilt werden.

Bei einem Überschlag muss kein Rennabbruch erfolgen. Das lau­fende Rennen kann auch unterbrochen und an der Start Ziel Line in der dann aktuellen Platzierung  wieder neu gestartet werden.

Die Technische Abnahme und die Nennung wird bei jeder Veran­staltung vom LV-Nord durchgeführt bzw. von vom LV-Nord ausge­wählte Personen. Dafür ist ein Kostenbeitrag von € 50,00 an den LV-Nord zu entrichten.

Strom und Räumlichkeiten (Zelt, Pavillon, Licht, Wind- und Regen­schutz - den Wetterverhältnissen angepasst) für die technische Ab­nahme und Nennungsbüro werden vom Veranstalter gestellt.

Der Bereich der technischen Abnahme im Umkreis von min. 10 m mit Absperrband einzuzäunen. Das Betreten dieses Bereiches ist Un­befugten strikt untersagt.

Das Nenngeld wird vom Veranstalter kassiert. Entweder Bar im Nennbüro oder per Überweisung auf ein Konto des Veranstalters.

Plaketten für die technische Abnahme ca. 200 pro Veranstaltung werden vom Veranstalter gestellt.

Sportkommissare: Kevin Bars, Karl-Heinz Cordes, Clement Heins, Marco Wittkovski werden vom LV-Nord gestellt.

Der Veranstalter hat zusätzlich zur der Rennleitung mindestens 3 Personen (Sportwarte) zu stellen, die den Sportkommissar unter­stützen.


 

Überrollkäfig

Die Diagonalstrebe kann wahlweise auch nach hinten gesetzt wer­den, sie muss aber von der B Säule beginnend nach hinten unten verlaufen. Die Strebe 1 kann auch wahlweise entfallen, wenn die Strebe darunter von vorne unten nach hinten oben verläuft und nach außen gekröpft ist. Der Rohrdurchmesser der Überrollkäfige und der Diagonalstreben muss mindestens 32mm und die Wandstärke min. 3,2 mm betragen (DIN 2440). Es ist nur Stahlrohr zugelassen. Die Grundplatten müssen eine Mindestgröße von 10 cm x 10 cm oder 100 mm² groß aufweisen. Alle Schweißstellen müssen von Spitzen­qualität und völlig durchdrungen sein.

Bei allen Überrrollkäfigen entscheidet zum Schluss nur die tech­nische Abnahme

 

 

 

 

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