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Rahmenausschreibung
2010
für die Stoppelfeldcross -
Meisterschaft
des NAVC - Landesverband
Nord
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Der NAVC-Landesverband Nord veranstaltet im Jahr 2010
nachfolgend aufgeführte Stoppelfeldcross - Meisterschaftsläufe.
Von diesen Meisterschaftsläufen wird eine Gesamtwertung
erstellt, wobei alle erfahrenen Punkte – unter Abzug eines Streichergebnisses - zur
Wertung herangezogen werden.
Jeder Meisterschaftslauf ist eine eigenständige
Veranstaltung unter der Verantwortung des jeweiligen Veranstalters.
In der Stoppel Cross - Meisterschaft des NAVC-LV Nord
kommen für mind. 2 % der Gesamtstarter pro Klasse mit NAVC Mitgliedschaft Pokale zur
Vergabe, jedoch mindestens 3 und bei den Mannschaften auch 3 Pokale.
Der LV Meister wird aus den Teilnehmenden Klassen
ermittelt.
Weitere Bestimmungen siehe besondere
Satzung des NAVC-Landesverband Nord
Die LV-Meisterehrung findet auf dem Stoppelfeldball am
06. November 2010 beim LV Nord statt.
Bei den folgenden Veranstaltungen handelt es sich um
Geländerennen. Sie werden nach den Richtlinien dieser Ausschreibung und den evtl. zu
erlassenden Durchführungsbestimmungen des Veranstalters durchgeführt.
Die Veranstaltungen müssen von der DAM und der
NAVC-Sportabteilung genehmigt und mit einer Registernummer eingetragen sein.
Die Erfolge der Teilnehmer mit gültigem
DAM-Sportfahrerausweis werden für das NAVC-Sportabzeichen gewertet.
18.04.2010 Stoppelcross
Zebra Team
16.05.2010 Stoppelcross
MC-Elm
29./30.05.2010 Stoppelcross Birkenring Hoope
08.08.2010 ACC Kirchwistedt
(unter Vorbehalt)
15.08.2010 Stoppelcross
FAC
29.08.2010 Stoppelcross MSG
Spreckens
11./12.09.2010 MCBJ Hellingst (unter Vorbehalt)
26.09.2010 MSG
Geestequelle
06.11.2010 Stoppelfeldball
LV Nord / Haase Bremervörde
Die Rennstrecke wird in drei Läufen, zu je 3 bis 5 Runden
durchfahren. Es werden max. 5 Fahrzeuge durch Ampelsignal gestartet. Alle 3 Läufe gelten
als Wertungslauf. Der Start erfolgt jeweils stehend, das Ziel ist fliegend zu durchfahren.
Bei den Wertungsläufen müssen die Teilnehmer den abgesteckten Parcours durchfahren. Die
Streckenlänge muss mindestens 400 Meter und maximal 1.000 Meter betragen und
sollte im Uhrzeigersinn befahren werden. Bei nicht funktionierender Ampelanlage erfolgt ein
Flaggenstart.
Die Anzahl der Runden entscheidet der
Veranstalter.
Allgemeine Bestimmungen:
Alle teilnehmenden Fahrzeuge der Klasse J, S, A, B, C, D
müssen eine vollständige selbsttragende Karosserie inkl. Kotflügel besitzen und in Antrieb,
Einbauort des Motors und Bremse der Fahrzeugserie entsprechen. Der Motor ist freigestellt,
muss aber vom gleichen Hersteller sein.
Motorradmotoren sind nur in den Klassen F und G
zulässig.
Allradfahrzeuge sind nur in den Klassen D und G
zugelassen.
In der Klasse D ist der Antrieb und der Motor freigestellt.
Die Original Achse muss erhalten oder vom gleichen Hersteller sein.
Eine durch Motorinstandsetzung entstandene
Hubraumabweichung bis zu 2 % ist zulässig.
Rotationskolbenmotoren, die ihren Ursprung im NSU-Wankel
Prinzip haben, werden mit dem Multiplikator 2 auf das Kammervolumen belegt. Turbomotoren
werden mit 1,7 multipliziert.
Um eine Klasse zu bilden, müssen mindestens 3 Fahrzeuge in
der betreffenden Klasse starten. Klassen mit weniger als 3 Startern werden automatisch mit
der nächst höheren Klasse zusammengelegt.
Klasse J: Die Fahrzeuge
müssen der Klasse S entsprechen.
Klasse S: Serienfahrzeuge bis
1400ccm und 80PS
Bei diesen Fahrzeugen sind technische Änderungen grundsätzlich verboten.
Ausnahmen:
1. Alle geforderten Sicherheitseinrichtungen gem. Ausschreibung
(Überrollkäfig, Notaus usw.)
2. Das Entfernen von Scheiben, Scheinwerfern, Rückleuchten und der
Innenausstattung aus Sicherheitsgründen (Das Armaturenbrett gehört nicht zur
Innenausstattung).
Bei Unstimmigkeiten obliegt die Nachweispflicht über die Serienmäßigkeit dem
Fahrer.
Klasse A: bis 1400
ccm
Klasse B: 1401 bis 1800
ccm
Klasse C: ab 1801
ccm
Klasse D: offene
Klasse
Klasse E: Eigenbaufahrzeuge die nicht
der Serie entsprechen aber mit Serienachsen (keine Schwingen) ausgestattet sind und eine
maximale Fahrzeugbreite von 170 cm nicht überschreiten.
Das Fahrzeug muss eine geschlossene Fahrgastzelle aus Blech und Metallgitter
(laut den Allgemeinen Bestimmungen) aufweisen. Zwischen den Achsen 1 und 2 muss ein
Zwischenfahrschutz und ein Auffahrschutz vorhanden sein. An den Achsen müssen Schutzbleche
mindestens bis zur Nabenmitte nach hinten angebracht sein.
Klasse F: wie Klasse E nur Antrieb und Fahrwerk ist
freigestellt.
Klasse G: wie Klasse E und F nur mit Allrad
Antrieb
Nennungen können Online über die
Internetseite www.navc-nord.de oder
am Tag vor der Veranstaltung im Nennungsbüro abgegeben werden.
Nennungen müssen bis spätestens am Tag vor dem Rennen bis
19:30 Uhr erfolgen. Danach können keine Nennungen mehr angenommen werden.
Das Nenngeld ist Reuegeld, eine Rückzahlung erfolgt nur bei
Absage der Veranstaltung. Das Nenngeld ist spätestens bei der Papierabnahme im Nennbüro zu
entrichten.
Das Nenngeld beträgt:
€ 26,00
Für
Mannschaften
€ 12,00
Für Teilnehmer mit NAVC Mitgliedschaft
Nenngeld:
€ 21,00
Für Teilnehmer mit gültigem DAM-Sportfahrerausweis
Nenngeld:
€ 13,00
Unvollständig ausgefüllte Nennungsformulare gelten als
nicht abgegeben. Die Fahrtleitung ist berechtigt, Nennungen ohne Angabe von Gründen
zurückzuweisen.
Nenn- und teilnahmeberechtigt sind alle Kraftfahrer die im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für Pkw sind. Für die Klasse J ist eine gültige
Fahrerlaubnis. bzw. ein Prüfbescheinigung zum Führen eines Fahrzeugs notwendig. Die Klasse
J ist verpflichtet an einem Fahrertraining teilzunehmen. Die Teilnehmer der Klasse J
müssen im Veranstaltungsjahr 16. Jahre alt werden. Die Berechtigung in der Klasse J
zu fahren endet wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat, jedoch erst am Ende des
Veranstaltungsjahres. Bei Fahrern unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter im
Nennbüro und während der gesamten Veranstaltung anwesend sein. Die Teilnahme außer
Konkurrenz ist nicht gestattet. Jedes Fahrzeug darf nur mit dem Fahrer besetzt sein. Die
Jugendklasse hat keine Berechtigung am Gesamtsiegerlauf teilzunehmen.
Jeder Teilnehmer hat sich entsprechend früh an der Papier-
und technischen Abnahme einzufinden.
Die Nennungsschlusszeit ist unbedingt
einzuhalten.
Jeder Fahrer erhält eine Startnummer und jedes Fahrzeug
erhält eine Fahrzeugnummer. Die Startnummer des Fahrers muss sich während des Rennens gut
sichtbar am Fahrzeug befinden. Es darf sich nur die Nummern von einem Fahrer auf dem
Fahrzeug befinden. Nummern von anderen Fahrern dürfen nicht mehr zu sehen sein und müssen
bei einem Fahrerwechsel entfernt bzw. ausgetauscht werden. Die Startnummer muss sich auf
einem Schild auf dem Fahrzeugdach befinden und mindestens eine DIN A4 Größe aufweisen.
Die Startnummer muss von beiden Fahrzeugseiten gut lesbar auf weißem Hintergrund
sein.
Zusätzlich muss sich die Fahrzeugnummer für die technischen
Abnahme klein aber gut lesbar auf dem Fahrzeug befinden. In ca. DIN A5 Größe vorne links
auf der Motorhaube.
Die Vergabe der Nummern erfolgt über das Internet
(www.navc-nord.de) oder auf
der Veranstaltung.
Es können Mannschaften, bestehend aus 3 oder 4 Teilnehmern,
gemeldet werden. Jeder Teilnehmer kann jedoch nur für eine Mannschaft gemeldet werden. Zur
Wertung der Mannschaft werden die Ergebnisse der 3 besten Mannschaftsteilnehmer
herangezogen. Die Mannschaftswertung erfolgt nach dem Punktesystem analog der
LV-Meisterschaft. Eine Mannschaftswertung erfolgt vom Veranstalter nur, wenn mindestens 3
Mannschaften genannt wurden. Die Mannschaftsnennung muss vom 1. Fahrer der Mannschaft vor
dem Start abgegeben werden.
In jeder Klasse erhalten 30 % der gestarteten
Teilnehmer Pokale mindestens aber 3 pro Klasse. Einen Extrapokal erhält der Gesamtsieger.
Für mindestens 50 % der gestarteten Mannschaften wird ein Ehrenpreis
ausgegeben.
Die Auswertung erfolgt durch Punktesystem (9, 7, 5, 3 1),
1. Platz = 9, 2. Platz = 7, 3. Platz = 5, 4. Platz =
3, 5. Platz = 1
Gewertet werden alle drei Wertungsläufe. Der Fahrer mit den
meisten Punkten aus allen Wertungsläufe in seiner Klasse ist Klassensieger. Bei
Punktgleichheit entscheidet die Wertigkeit der Läufe.
Die Mannschaft mit der höchsten Summe der Wertungspunkte
ist Mannschaftssieger. Bei Punktegleichheit werden die Wertungspunkte des 4.
Mannschaftsteilnehmers berücksichtigt. Die weitere Platzierung ergibt sich aus der
geringeren Summe der Wertungspunkte.
Für die Ermittlung des Gesamtsiegers qualifizieren sich bei
bis zu 6 Startern der Klassensieger, ab 7 Startern die 2 Erstplazierten.
Hierzu wird nur ein Wertungslauf von 5 Runden gefahren. Für
den Gesamtsiegerlauf erhält der 1. Platz aus jeder Klasse 2 Punkte und der 2. Platz 1 Punkt
für die LV Meisterschaft.
Die Fahrzeuge werden klassenweise aufgestellt mit folgenden
Abständen:
Abstand zwischen Klasse S bis C = 15m
Abstand zwischen Klasse C bis D = 20m
Abstand zwischen Klasse D bis E = 30m
Abstand zwischen Klasse E bis F = 50m
Abstand zwischen Klasse F bis G = 30m
Die Wertung zur LV-Meisterschaft erfolgt klassenweise. In
der Endwertung der Meisterschaft wird nur die beste Klasse des Teilnehmers
berücksichtigt.
Die Punkte für das NAVC-Sportabzeichen werden nach den
Verleihbestimmungen des NAVC errechnet. Hierzu ist die eingereichte Ergebnisliste des
jeweiligen Veranstalters maßgebend.
Neufahrzeuge werden nur mit Voranmeldung angenommen.
Anmeldung über folgende Handy-Nummer: 0152/22371125 „Doc“ Gerd Müller (Leiter der
Technischen Abnahme).
Eine Differenzialsperre ist in den Klassen J, S, A, B, C u.
E nicht erlaubt.
Die Scheiben sind zu entfernen und an Front-, Fahrer- und
Beifahrerseite durch Metallgitter (Maschengröße max. 20 x 20 mm; Drahtstärke min. 1 mm)
zu versehen. Zusätzlich muss in der Mitte der Frontscheibe eine Strebe angebracht
sein.
Ausnahme sind Frontscheiben aus Verbundglas mit
entsprechender Kennung und davor angebrachten Metallgitter mit Mittelstrebe.
Alle Fahrzeuge müssen mit Original Hosenträgergurten ohne
Automatikrolle ausgerüstet sein.
Alle Fahrzeuge müssen mit einem Überrollkäfig ausgerüstet
sein. Dieser muss den Bauartbestimmungen des NAVC-LV Nord entsprechen.
Alle Fahrzeuge müssen mit einem Batterie-Hauptschalter
ausgerüstet sein, der sich von innen und außen betätigen lassen muss und deutlich
gekennzeichnet ist. Er muss den gesamten Stromkreis unterbrechen und den Motor abschalten.
Siehe Zeichnung am Ende der Ausschreibung.
Alle Fahrzeuge müssen mit einem Zweikreisbremssystem
ausgerüstet sein. Es muss auf alle Räder wirken und sie bei einer Vollbremsung zum
blockieren bringen.
Handventile oder Ventile die den Bremskreis zur Vorderachse
unterbrechen sind nicht gestattet, Bremsleitungen dürfen nur geschraubte, gebördelte
Verbindungen aufweisen.
Das Fahrzeug muss mit einer Abschleppvorrichtung (Öse mind. 5 cm Durchmesser)
vorn und hinten ausgerüstet sein. Diese dürfen an der Karosserie von oben gesehen nicht
hervorstehen. Die Öse muss farblich leicht erkennbar sein (leuchtend rot, gelb, grün oder
ähnliches).
Die Batterie muss mit einem zusätzlichen Metallbügel und
mit einer Gummi- oder Kunststoffabdeckung gesichert werden.
Der Kühler und dessen Kapazität sind freigestellt, jedoch muss eine Schutzwand
zum Sitz und Fahrer vorhanden sein.
Gilt nicht für Klasse „S“.
An der Antriebsachse muss ein wirkungsvoller
Schmutzfängerangebracht sein (siehe Zeichnung am Ende der Rahmenausschreibung).
Die serienmäßigen Kraftstofftanks dürfen entfernt werden
und durch andere bzw. Selbstbauten ersetzt werden, sie müssen aber fest montiert und an
einer ausreichend geschützten Stelle angebracht sein.
Stoßstangen an den Fahrzeugen müssen entweder der Serie
(Klasse „S“ Pflicht) entsprechen (Kunststoff inkl. Träger), müssen vollständig sein oder
komplett demontiert werden. Fahrzeuge die im Frontbereich empfindlich sind sollten
innerhalb der Karosse Verstrebungen bekommen ohne das etwas herausragt. Die Stoßstangen
sind durch zusätzliche Befestigungen in Form von Schrauben gegen verlieren zu sichern.
Fahrzeuge mit Heckmotoren dürfen innerhalb des Motorraumes verstärkt werden.
Alle Fahrzeuge müssen mit mindestens einem
wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sein. Die Auspuffanlagen, die im
Innenraum verlegt worden sind, müssen bis min. 20 cm hinter der B-Säule komplett
verkleidet sein.
Gilt nicht für Klasse „S“. In Klasse „S“ darf die
serienmäßige Anbringung der Auspuffanlage nicht verändert werden, jedoch
kann die Auspuffanlage ab Hosenrohr hinsichtlich der Schalldämpfer verändert werden, es
muss jedoch ein wirksamer Schalldämpfer vorhanden sein.
Abgase nach hinten ableiten! Der Ausgang der Auspuffanlage muss sich
mindestens hinter der B Säule unterhalb des Fensters und mindestens in einem
Winkel von 45° nach hinten befinden. Bleche und Bögen außerhalb der Karosse sind
unzulässig.
Gilt nicht für Klasse „S“.
Motornummern dürfen nicht unkenntlich gemacht oder in
anderer Weise verändert werden.
Keine brennbaren Teile im und am Fahrzeug.
Es muss eine Staubleuchte und zwei Bremsleuchten in
ausreichender Lichtstärke im Bereich der Heckscheibe montiert sein. Deren Farbe rot ist.
Die Staubleuchte darf nur über den Notausschalter schaltbar sein.
Hauben sind durch Splinte gegen Öffnen während des Rennens
zu sichern. Verschraubungen sind nicht zulässig. Des Weiteren muss die Originalverriegelung
entfernt werden.
Reifenbestimmungen
Zugelassen sind nur noch folgende Reifen:
Reifen mit einer Profiltiefe von maximal 10 mm und
maximal 12 mm Zwischenräume im Profil, gemessen min. 30 mm von der
Außenkante.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, je nach
Wetterlage und nach einer Fahrerbesprechung auch andere Reifenarten zuzulassen.
Die Teilnehmer sind zum Tragen eines Schutzhelmes mit
Visier bzw. Schutzbrille und einer Nackenschutz Halskrause verpflichtet. Es ist den ganzen
Körper bedeckende Kleidung incl. Handschuhe zu tragen. Während der Dauer der Wertungsläufe
sind die Sicherheitsgurte anzulegen und der Helm zu schließen.
Doppel- und Mehrfachstarts auf einem anderen Fahrzeug und
in einer anderen Klasse sind zulässig. Pro Fahrzeug sind maximal 2 Starter zulässig.
Fahrzeugwechsel sind nicht möglich.
Für alle Teilnehmer besteht absolutes
Alkoholverbot
Bei der Papierabnahme sind folgende Unterlagen
unaufgefordert vorzulegen:
1. vollständig ausgefüllte
Nennung
2. Führerschein des
Teilnehmers
3. NAVC Mitgliedskarte
(nur bei Teilnehmer mit NAVC Mitgliedschaft)
4. DAM-Sportfahrerausweis
für das laufende Kalenderjahr (nur bei Teilnehmern mit DAM Ausweis)
5. Fahrzeugpass mit
Eintrag der technischen Abnahme
Teilnehmer, die diesen Aufforderungen nicht nachkommen,
erhalten keine Startberechtigung oder werden nachträglich aus der Wertung
genommen.
Die Teilnehmer haben sich zu den Abnahmezeiten mit ihrem
Fahrzeug sowie der kompletten Ausrüstung am Abnahmeplatz zur technischen Abnahme
einzufinden.
Die technische Abnahme wird ausschließlich am Tag vor dem
Rennen von 17:00 - 19:30 Uhr durchgeführt. Ausnahmen sind die Veranstaltung in Grafel, wo
der Beginn schon um 16:00 Uhr ist und Zweitagesveranstaltungen.
Die technische Abnahme überprüft die teilnehmenden Fahrzeuge hinsichtlich der
vorgeschriebenen Sicherheitssysteme und –einrichtungen. Die Überprüfung erstreckt sich
grundsätzlich auch auf die Übereinstimmung der Klassenzugehörigkeit gemäß den Angaben des
Teilnehmers auf dem Nennungsformular. Außerdem werden besonders die Reifen, Bremsen und
die Lenkung überprüft. Das Fahrzeug muss nach Betätigung des Notaus-Schalters aus eigener
Kraft wieder anspringen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich vor dem Start zu beheben.
Eine erneute Vorführung des Fahrzeuges bei der Technischen Abnahme ist in solchen Fällen
obligatorisch. Die Fahrzeuge unterliegen nach der technischen Abnahme den Anweisungen des
Veranstalters.
Wettbewerbsfahrzeuge, die durch Ihren Zustand eine
Schädigung des Ansehens des Automobilsports darstellen, können bei der technischen Abnahme
zurückgewiesen werden.
Die Freigabe der Fahrzeuge zum Start erfolgt nur durch den
Fahrtleiter oder dessen Beauftragten. Nach einem technischen Ausfall oder Überschlag muss
das Fahrzeug erneut der Technischen Abnahme vorgestellt werden.
Nach erfolgter technischer Abnahme erhält der Teilnehmer
einen Vermerk im Fahrzeugpass, der ihn zum Start berechtigt.
Nach Aufruf des Veranstalters sind die teilnehmenden
Fahrzeuge der jeweiligen Klasse in einen dafür vorgesehenen Raum nebeneinander
aufzustellen. Nachdem alle Fahrzeuge nach entsprechender Anweisung aufgestellt sind, wird
die Startreihenfolge der Fahrer durch das Los ermittelt. Dabei ist die Anwesenheit aller in
der entsprechenden Klasse startenden Fahrer erforderlich. Anschließend haben sich alle
Fahrer an die Anweisungen des zuständigen Sportwartes zu halten.
Nach Aufruf der jeweiligen Startnummer durch den
Streckensprecher begeben sich die Fahrer mit ihrem Fahrzeug zur Startaufstellung. Dort
warten sie mit laufendem Motor das Startzeichen ab. Die Startreihenfolge wird durch den
Veranstalter bestimmt.
Das Ziel ist fliegend zu durchfahren. Danach ist die
Geschwindigkeit sofort herabzusetzen und das Fahrzeug im Vorstart abzustellen. Der zweite
Wertungslauf wird erst durchgeführt, wenn alle Teilnehmer der Klasse den ersten
Wertungslauf absolviert haben. Die Startreihenfolge zum 2. Wertungslauf ergibt sich aus
den Platzierungen des 1. Wertungslaufes und zwar startet der Fahrer mit der niedrigsten
Punktzahl zuerst, die Anderen folgen entsprechend ihrer höheren Punktezahl. Der 3.
Wertungslauf ergibt sich aus den Ergebnissen des zweiten Laufes. Nach Beendigung des
dritten Wertungslaufes begibt sich der Fahrer mit seinem Fahrzeug in das
Fahrerlager.
Den Anweisungen des Sportkommissars, der als Beauftragter
der DAM fungiert, ist ebenso wie dem Fahrtleiter, der technischen Abnahme und den
ausgewiesenen Sportwarten unverzüglich Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen führen zum
Wertungsausschluss!
Bei festgestellten Verstößen können die betreffenden
Teilnehmer, unabhängig von einer behördlich oder gerichtlichen Bestrafung,
sportdisziplinarisch vom DAM-Sportgericht zur Rechenschaft gezogen werden.
Verwarnungen werden schriftlich vermerkt und über die
gesamte Saison gezählt. Die Verwarnungen betreffen den Fahrer und nicht das Fahrzeug oder
die Klasse, in der der Fahrer die Verwarnung erhalten hat. Bei Überschreiten einer
gewissen Anzahl Verwarnungen erfolgt eine Konsequenz in Form einer Strafe. Verwarnungen
müssen im Beisein der betroffenen Fahrer und dem Sportkommissar ausgesprochen
werden.
Bei der 1. Verwarnung an einem Tag – Punktabzug für den Lauf (jeweilige
Klasse)
Bei der 2. Verwarnung an einem Tag – Sperre für diese Veranstaltung (alle
Klassen)
Bei der 4. Verwarnung über die Saison – Sperre für den Rest
der Saison (alle Klassen)
Ausgesprochene Verwarnungen werden
veröffentlicht.
Unsportliches Verhalten oder verbale Bemerkungen können mit
einer Geldstrafe von max. € 30,00 geahndet werden. Nichtbezahlen zieht den Ausschluss
bis zur vollständigen Bezahlung nach sich. Die Entscheidung über eine etwaige Geldstrafe
unterliegt den Sportkommissaren, dem Leiter der Technischen Abnahme und/oder der
Rennleitung. Die Einnahmen fließen in die Jugendarbeit.
Es sind grundsätzlich nur Proteste technischer Art
zulässig.
Proteste sind schriftlich über den Fahrtleiter an den
Sportkommissar mit Angabe der Zeit unter gleichzeitiger Zahlung der Protestgebühr von
€ 58,00 gegen Quittung einzureichen.
Die Behandlung von Protesten erfolgt gemäß den Bestimmungen
der DAM-Sportstatuten. Falls die Gründe des Protestes anerkannt werden, erfolgt die
Rückzahlung der Protestgebühr in voller Höhe. Der im Protest unterliegende muss die evtl.
entstehenden Kosten tragen. Der Sportkommissar kann gegebenenfalls eine Vorauszahlung in
angemessener Höhe festsetzen.
Gemäß den Richtlinien der Erlaubnisbehörde ist es nach der
StVO erforderlich, das sämtliche teilnehmenden Fahrzeuge folgenden
Haftpflichtversicherungsschutz vorweisen: € 1.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach-
und Vermögensschäden. (Mindestens aber € 500.000,00 für Personenschäden pro Ereignis,
€ 150.000,00 für die einzelne Person, € 100.000,00 für Sach-, € 20.000,00
für Vermögensschäden). Da die bestehende Haft- sowie Kaskoversicherung während der
Veranstaltung außer Kraft tritt, hat der Veranstalter unter Zugrundelegung dieser
Ausschreibung eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung
ist im Nenngeld enthalten.
In gleicher Höhe besteht eine
Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Haftpflichtansprüche, auf die gem. Absatz
„Haftungsauschluss“ dieser Ausschreibung verzichtet wurde, sind nicht
mitversichert.
Der Veranstalter hat für die Teilnehmer ohne gültigen
DAM-Sportfahrerausweis eine Unfallversicherung abgeschlossen.
Für die Zuschauer hat der Veranstalter eine
Zuschauer-Unfallversicherung mit den Deckungssummen € 15.000,00 Tod und
€ 30.000,00 Invalidität abgeschlossen.
Der Veranstalter und die DAM übernehmen gegenüber den
Teilnehmern (Fahrer und Helfer) keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden. Dieser Haftungsverzicht gilt insbesondere auch für Ansprüche aller Art
gegen andere Teilnehmer der gleichen Veranstaltung. Die Teilnehmer (Fahrer und Helfer)
sowie der Fahrzeugeigentümer verzichten für sich und ihre Angehörigen durch Abgabe der
Nennung für jeden im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erlittenen Unfall oder Schaden, auf
jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen die DAM, deren Präsidium, Mitglieder, die
DAM bildenden Clubs und deren Gliederung, sowie den Veranstalter, dessen Beauftragte,
Sportwarte oder Helfer, Fahrer und Halter von Fahrzeugen, die an dem Wettbewerb teilnehmen,
Behörden und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation in Verbindung
stehen.
Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Angehörigen auf
das Recht zur Anrufung der ordentlichen Gerichte. In den Verzicht sind auch die dem
Verzichtenden gegenüber unterhaltspflichtigen Personen einbezogen. Die Teilnehmer nehmen
auf eigene Verantwortung an dem Wettbewerb teil. Sie tragen die alleinige zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen, oder den von ihnen benutzten
Fahrzeugen, verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung
vereinbart wird. Sofern ein Teilnehmer nicht Eigentümer des beim Wettbewerb benutzten
Fahrzeuges ist, muss der Fahrzeugeigentümer auf der Nennung bestätigen, dass er die
Bestimmungen der Ausschreibung (Art. Haftungsausschluss) anerkennt und mit der Teilnahme
seines Fahrzeuges am Wettbewerb einverstanden ist.
Teilnehmer die dieser Verpflichtung nicht nachkommen,
übernehmen
die Erfüllung aller deswegen entstehenden Ansprüche des
Fahrzeugeigentümers durch Abgabe der Nennung.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch
höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen
Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch den Wettbewerb zu verschieben oder
abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche
Schadenersatzansprüche zu übernehmen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zu dieser
Ausschreibung Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Diese sind dann Bestandteil der
Ausschreibung. Die Auslegung der Ausschreibung obliegt nur dem Sportkommissar, der
endgültig entscheidet.
Am Startplatz (auch Papierabnahmefahrzeug) befindet sich
ein Aushang, an dem alle wichtigen Mitteilungen für die Teilnehmer veröffentlicht
werden.
Den Teilnehmern wird zur Pflicht gemacht, den Inhalt der
Veröffentlichungen zur Kenntnis zu nehmen.
Diese Rahmenausschreibung wurde von der LV-Hauptversammlung
und bei der Sportfahrertagung beschlossen.
Diese Veranstalterrichtlinien sind Bestandteil der
Ausschreibung des NAVC LV-Nord. Die hier aufgeführten Punkte sollen eine Vorgabe für die
Durchführung der Stoppel Cross Rennveranstaltungen sein und vom jeweiligen Veranstalter bei
der Durchführung der Veranstaltung so umgesetzt werden.
Vorgaben für die Strecke:
Bahnlänge mindestens 400 m und maximal 1.000 m
Bahnbreite mindestens 15 m
Abstand zwischen der Rennstrecke und den Zuschauern
mindestens 30 m.
Für die Streckenbegrenzung dürfen keine Ölfässer verwendet
werden.
Auf der Start/Ziel Gerade muss eine für die Fahrer
sichtbare Markierung angebracht werden. Bis zu dieser Markierung darf nach dem Start kein
Spurwechsel erfolgen.
Verwarnungen müssen im Beisein der betroffenen Fahrer und
dem Sportkommissar ausgesprochen und dem Fahrer mitgeteilt werden.
Bei einem Überschlag muss kein Rennabbruch erfolgen. Das
laufende Rennen kann auch unterbrochen und an der Start Ziel Line in der dann aktuellen
Platzierung wieder neu gestartet werden.
Die Technische Abnahme und die Nennung wird bei jeder
Veranstaltung vom LV-Nord durchgeführt bzw. von vom LV-Nord ausgewählte Personen. Dafür
ist ein Kostenbeitrag von € 50,00 an den LV-Nord zu entrichten.
Strom und Räumlichkeiten (Zelt, Pavillon, Licht, Wind- und
Regenschutz - den Wetterverhältnissen angepasst) für die technische Abnahme und
Nennungsbüro werden vom Veranstalter gestellt.
Der Bereich der technischen Abnahme im Umkreis von min.
10 m mit Absperrband einzuzäunen. Das Betreten dieses Bereiches ist Unbefugten strikt
untersagt.
Das Nenngeld wird vom Veranstalter kassiert. Entweder Bar
im Nennbüro oder per Überweisung auf ein Konto des Veranstalters.
Plaketten für die technische Abnahme ca. 200 pro
Veranstaltung werden vom Veranstalter gestellt.
Sportkommissare: Kevin Bars, Karl-Heinz Cordes, Clement
Heins, Marco Wittkovski werden vom LV-Nord gestellt.
Der Veranstalter hat zusätzlich zur der Rennleitung
mindestens 3 Personen (Sportwarte) zu stellen, die den Sportkommissar
unterstützen.
Die Diagonalstrebe kann wahlweise auch nach hinten gesetzt
werden, sie muss aber von der B Säule beginnend nach hinten unten verlaufen. Die Strebe 1
kann auch wahlweise entfallen, wenn die Strebe darunter von vorne unten nach hinten oben
verläuft und nach außen gekröpft ist. Der Rohrdurchmesser der Überrollkäfige und der
Diagonalstreben muss mindestens 32mm und die Wandstärke min. 3,2 mm betragen (DIN
2440). Es ist nur Stahlrohr zugelassen. Die Grundplatten müssen eine Mindestgröße von
10 cm x 10 cm oder 100 mm² groß aufweisen. Alle Schweißstellen müssen von
Spitzenqualität und völlig durchdrungen sein.
Bei allen Überrrollkäfigen entscheidet zum Schluss nur die
technische Abnahme
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